Gültigkeitsende der alten Aufschub-BIN
Die Zollverwaltung hat bekanntgegeben, dass die vor dem ATLAS-Release 8.4 (10. März 2012) vergebenen Aufschub-BIN (alte A-BIN) zur Nutzung der Konten für den laufenden Zahlungsaufschub im IT-Verfahren ATLAS ihre Gültigkeit verlieren.
Anders als die nach dem Release 8.4 generierten Aufschub-BIN, entsprechen diese nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard. Spätestens zum Echtbetriebsbeginn von ATLAS 8.8 verlieren die alten A-BIN ihre Gültigkeit. Die Zollverwaltung empfiehlt dringend den Beteiligten, schnellstmöglich eine Aufschub-BIN nach dem neuen Muster zu beantragen.
In einem ergänzenden Schreiben weist die Zollverwaltung nochmal darauf hin, dass nur die BIN vom Verlust der Gültigkeit betroffen sind, die vor dem 10. Märzu 2012 erteilt wurden. Folglich sind alle BIN, die ab dem 10. März 2012 weiterhin gültig.
Quelle:
Pressemitteilung der Zollverwaltung vom 23. März 2016