Genehmigungs- und Meldepflichten für Chemikalien

Im elektronischen Bundesanzeiger vom 6. Januar 2014 wurde eine Übersicht der genehmigungs- und melderelevanten Tätigkeiten mit bestimmten Chemikalien veröffentlicht. Rechtsgrundlagen bilden das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und die dazugehörige Verordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV).

Das für die Überwachung der Chemikalienverkehre zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert alle betroffenen Unternehmen und Einrichtungen, den in demAufruf einzeln genannten ­terminlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Betroffen sind alle Unternehmen und Einrichtungen, die mit den vom CWÜ kontrollierten Chemikalien

  • im Kalenderjahr 2013 die jeweils genannten meldepflichtigen Tätigkeiten durchführten oder
  • im Kalenderjahr 2014 die jeweils genannten genehmigungs- oder meldepflichtigen Tätigkeiten durchführen werden oder
  • im Kalenderjahr 2014 für das Kalenderjahr 2015 die Durchführung meldepflichtiger Tätigkeiten planen.

Im Aufruf sind entsprechende Listen sortiert nach Chemikalien enthalten, aus den sich die jeweiligen Genehmigungs- und Meldepflichten ergeben.

Quelle:

BAnz AT 06.01.2014 B2

Weitere Informationen zum CWÜ finden Sie auf den Internet-Seiten des BAFA.