Geltung von Teilen des StromStG und des EnergieStG

Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 9. Mai 2014 wurde eine Bekanntmachung des Bumdesministerium der Finanzen hinischtlich der Geltung von Teilen des Stromsteuer- und des Energiesteuergesetzes bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf die Gesetzesänderung mit dem Gesetz vom 1. März 2014 (BGBl. I 2014 S. 282), mit dem erhebliche Eingriffe in die Steuerentlastungen vorgenommen wurden.

Das BMF stellt nun klar:

- dass die Änderung des § 53 EnergieStG keiner beihilferechtlichen Genehmigung bedarf und daher die Neuregelung mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft getreten ist.