Freihandelsabkommen EU-Singapur tritt am 21. November 2019 in Kraft

Im Amtsblatt der EU ist bekanntgegeben worden, dass das Abkommen zwischen der EU und Singapur über ein Freihandelsabkommen am 21. November 2019 in Kraft treten wird.

Im Zuge des Freihandelsabkommens werden Zölle sowohl seitens der EU als auch seitens Singapurs (nach einer Übergangsphase) vollständig abgeschafft. Gleiches gilt für technische und nichttarifäre Handelshemmnisse z. B. in den Bereichen Elektronik, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel und Medizinprodukte, erneuerbare Energien sowie Roh- und Verarbeitungserzeugnisse tierischen und pflanzlichen Ursprungs, die ebenfalls abgeschafft werden.

Für Fragen zum Warenursprungs- und Präferenzrecht sprechen Sie gern RA Lojenburg an.

Quelle: Amtsblatt der EU L 294/3 vom 14. November 2019 sowie Pressemitteilung des Rats der EU vom 8. November 2019