Freihandelsabkommen EU-Singapur kann unterzeichnet werden
Der Rat der Europäischen Union hat die anstehende Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur genehmigt.
Damit kann, soweit das Freihandelsabkommen tatsächlich in der vorliegenden Form abgeschlossen wird, die letzte Hürde vor dem dann anstehenden Inkrafttreten des Abkommens genommen werden. Mit dem Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur sollen insbesondere Zölle auf eingeführte Waren aus der EU bzw. Singapur abgebaut werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Abkommen noch bis zum Ende ihrer Amtszeit in 2019 in Kraft treten wird.
Besonders an der Entstehung dieses Freihandelsabkommens ist, dass der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten (Gutachten 2/15 des Gerichtshofs) entschieden hat, dass es nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden konnte, da es keine ausschließliche Zuständigkeit der Union zum Abschluss dieses Freihandelsabkommens gibt (Näheres hier).
Quelle:
Beschluss (EU) 2018/1599 des Rates vom 15. Oktober 2018 (ABl. (EU) L 267/1)