Freihandelsabkommen EU-Japan tritt am 1. Februar 2019 in Kraft
Im Amtsblatt der EU ist bekanntgegeben worden, dass das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft am 1. Februar 2019 in Kraft treten wird.
D.h., dass ab diesem Zeitpunkt Ursprungswaren Japans präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden können (und umgekehrt).
Der Text des Abkommens wurde bereits im Amtsbaltt der EU Nr. L 330 vom 27. Dezember 2018 veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Abkommen erhalten Sie in kurzer Form bei der IHK Stuttgart oder bei der Generaldirektion Handel der EU-Kommission.
Quellen:
Amtsblatt der Europäischen Union, L 330, 27. Dezember 2018