Flächendeckender Landstrom für die deutschen Häfen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen

In ihrer Antwort 19/1354 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1080) schreibt die Bundesregierung, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen ist, flächendeckend Landstrom für die deutschen Häfen zur Verfügung zu stellen und sich für eine europaweit einheitliche Nutzungspflicht einzusetzen.

Gefragt hatte die Afd-Fraktion insbesondere danach, ob zukünftig in deutschen Seehäfen festgemachte Seeschiffe ihre Hilfsdiesel abschalten sollten und ob dazu die Seeschiffe mit Strom von Land versorgt werden. Dies wurde durch die Bundesregierung damit beantwortet, dass eine Abschaltung der Hilfsdiesel während der Hafenliegezeiten nur bei einer Versorgung durch Landstrom erfolgen kann. Hierzu sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor, flächendeckend Landstrom für die deutschen Häfen zur Verfügung zu stellen und sich für eine europaweit einheitliche Nutzungspflicht einzusetzen.

Quelle: Antwort BT-Drs. 19/1354 der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT-Drs. 19/1080 der AfD-Fraktion