Finanzgericht Düsseldorf legt dem EuGH Vorbentscheidungsfrage bzgl. Auswechselung der Person des Zollanmelders vor
Das FG Düsseldorf hat den EuGH mit Beschluss um Vorabentscheidung über die Frage ersucht, ob Artikel 78 Absatz 3 Zollkodex dahingehend auszulegen sei, dass eine Zollanmeldung auch in der Weise zu berichtigen ist, dass die Angaben zur Anmelderin ersetzt werden können.
Art. 78 ZK regelte die nachträgliche Überprüfung von Zollanmeldungen nach Überlassung der Waren. Diese Regelung findet sich nunmehr in Art. 48 UZK. Dem FG Düsseldorf geht es bei der Vorlagefrage an den EuGH um die Klärung der Anmelderstellung: Im Ausgangsverfahren hat die Klägerin eine Lizenzinhaberin bei Abgabe der Zollanmeldung vertreten, jedoch sich selbst in der Zollanmeldung zur Anmelderin gemacht. Das FG bittet nun um Klärung der Frage, ob die Zollanmeldung auch dahingehend korrigiert werden kann, dass bzgl. der Person der Anmelderin die eigentliche Vertreterin durch die Lizenzinhaberin (vertreten durch die bisherige Anmelderin) ersetzt wird.
Die anderslautenden Angaben in der Zollanmeldung beruhten auf einem Irrtum seitens der Vertreterin. Die Angestellte der Klägerin, welche die Zollanmeldung bearbeitet hat, ging offenbar davon aus, dass es für die Inanspruchnahme der Lizenz ausreiche, wenn die Vertreterin die Zollanmeldung in eigenem Namen abgab.
Hinweis: Die Frage nach der Auswechselung der Person der Anmelderin wird derzeit vereinzelt wie die "letzte Bastion" des Zollrechts behandelt. Sollte der EuGH zur Frage des FG Düsseldorf zu einer neuen Sicht gelangen und den Wechsel in der Person der Anmelderin zulassen, wäre dies ein relativ großer Schritt für die Praxis. Denn damit könnte es auch möglich werden, im Wege des Antrags nach Art. 173 UZK auf Änderung der Zollanmeldung einen Wechsel in der Person der Anmelderin herbeizuführen. Dies ist bislang nicht möglich.
Das Verfahren wird beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-97/19 Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Köln geführt.
Quellen:
Beschluss des FG Düsseldorf v. 9. Januar 2019, 4 K 1467/18 Z
EuGH, Rs. C-97/19 Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Köln