Exportgrundsätze in das AWG und KrWaffKontrG?
Nach einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verankert werden.
Dazu zählen sollen insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des gemeinsamen Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.
Durch eine Änderung des KrWaffKontrG soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen.
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