Europäischer Rechnungshof deckt Schwachstellen im Rechtsrahmen bei Einfuhrverfahren auf, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der EU auswirken

In einer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017 weist der Europäische Rechnungshof als Hüter der EU-Finanzen auf schwerwiegende Mängel und Schlupflöcher bei Zollkontrollen hin. Dies geht aus dem Sonderbericht Nr. 19/2017 „Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“ hervor.

Demnach wurden bei Besuchen in den EU-Mitgliedstaaten Großbritannien, Italien, Polen Rumänien und Spanien geprüft, ob die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten solide Einfuhrkontrollen entwickelt haben und damit sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der EU geschützt sind. Die dabei in erheblichem Umfang aufgedeckten Mängel deuten darauf hin, dass der Rechtsrahmen Schwachstellen aufweist und Zollkontrollen bei Einfuhren nicht wirksam umgesetzt werden. Da Zölle traditionelle Eigenmittel der EU sind, wirken sich die aufgedeckten Mängel nachteilig auf die Finanzen der EU aus.

Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes empfehlen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. So sollten zum Beispiel Anfragen im Amtshilfemitteilungen präziser formuliert oder Ermittlungspläne aufgestellt werden, um den Missbrauch von Zollbefreiungen für Waren aus dem E-Commerce mit Nicht-EU-Ländern zu bekämpfen.

Einzelheiten können der Pressemitteilung und dem Sonderbericht entnommen werden.

Quellen:

Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshof vom 5. Dezember 2017 über mangelhafte Zollkontrollen

Sonderbericht Nr. 19/2017 „Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“