EU startet Evaluierung der Ursprungsregeln – Konsultation angekündigt

Die Europäische Kommission hat im August 2025 eine Initiative zur umfassenden Evaluierung der EU-Ursprungsregeln vorgestellt. Mit der Untersuchung will Brüssel klären, ob die bestehenden Regelungen auch künftig noch zweckmäßig sind – insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, veränderter globaler Lieferketten und neuer handelspolitischer Maßnahmen wie dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).

Die Ursprungsregeln sind zentral für die Festlegung der „wirtschaftlichen Staatszugehörigkeit“ von Waren und damit ausschlaggebend für die zolltarifliche Behandlung, die Anwendung handelspolitischer Schutzmaßnahmen sowie für Maßnahmen wie das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) oder die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte.

Schwerpunkt der Evaluierung

Im Zentrum steht die Bewertung der nichtpräferenziellen Ursprungsregeln, die u. a. für die Bestimmung des Ursprungs im Rahmen der Meistbegünstigung (MFN), für Handelsstatistiken, öffentliche Ausschreibungen oder die Ursprungskennzeichnung genutzt werden. Präferenzielle Ursprungsregeln – etwa in Handelsabkommen – dienen dabei als Vergleichsrahmen.
Geprüft werden fünf Kernaspekte:

  • Wirksamkeit: Haben die Regeln ihre politischen Ziele tatsächlich erreicht?
  • Effizienz: Welche Kosten entstehen Unternehmen und Behörden, und wo lässt sich Verwaltungsaufwand abbauen?
  • Relevanz: Sind die Regeln noch geeignet, um neue politische Prioritäten – z. B. Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft – abzubilden?
  • Kohärenz: Stehen die Ursprungsregeln im Einklang mit anderen EU-Politiken?
  • EU-Mehrwert: Welche zusätzlichen Vorteile ergeben sich durch eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene?

Die Bewertung erstreckt sich auf den Zeitraum seit Inkrafttreten des Unionszollkodex im Jahr 2016 und berücksichtigt auch neue Handelsmuster, Produktionsverfahren und Geschäftspraktiken.

Zur Vorbereitung der Überarbeitung führt die Kommission eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Befragungen von Behörden, Unternehmen, Verbänden und Zivilgesellschaft durch. Beiträge können auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ in allen 24 Amtssprachen eingereicht werden. Der Start der Konsultation ist für 2025 vorgesehen, die Auswertung wird von einer externen Studie begleitet.

Die Ergebnisse sollen eine faktenbasierte Grundlage für mögliche Anpassungen der Ursprungsregeln liefern, um diese zukunftssicher und handlungsfähig im internationalen Handel zu machen.

Quelle: KOM-Initiative 14426 Evaluierung der Ursprungsregeln