EU passt die Statistikbestimmungen an die Regelungen des UZK an

Mit dem neuen Zollkodex der Union (vollständig gültig seit dem 1. Mai 2016) sind auch Vereinfachungen bei der Zollabfertigung festgelegt worden. In Bezug auf die zentrale Zollabwicklung an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist (bisher sog. Einzige Bewilligung), hat die EU die Statistikvorschriften an die Übergangsregelungen zur zentralen Zollabwicklung angepasst.

Dazu wurde die Verordnung (EU) Nr. 92/2010, welche die Statistikverordnung der EU im Warenverkehr mit Drittländern umsetzt (VO [EG] Nr. 471/2009), geändert.

Die Änderungen sind im Amtsblatt der EU L 205 vom 30. Juli 2016 bekannt gegeben worden und treten am 19. August 2016 in Kraft.

Quelle:

ABl. EU L 205 vom 30. Juli 2016, Seite 12, Durchführungsverordnung (EU) 2016/1253 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 92/2010 hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen den Zollbehörden und den nationalen statistischen Stellen und der Erstellung von Statistiken (Text von Bedeutung für den EWR)