EU-Kommission veröffentlicht finale Fassung des Übergangsrechtsaktes zum UZK
Das neue Zollrecht der Union, welches am 1. Mai 2016 in weiten Teilen in Kraft treten wird, bedarf noch der Veröffentlichung von drei Durchführungsverordnungen. Die Kommission hat nun auf ihrer Webpräsenz die finale Verordnungsfassung für den notwendigen Übergangsrechtsakt veröffentlicht.
Dieser Übergangsrechtsakt enthält insbesondere Regelungen hinsichtlich der im neuen Zollkodex der Union (UZK) angedachten Anwendung von IT-Systemen. Aufgrund der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten noch nicht über die erforderlichen IT-Systme verfügen, die nach dem UZK benötigt werden, musste die Kommission Übergangsregelungen schaffen. Diese finden sich nun in diesem Übergangsrechtsakt.
Die Veröffentlichung des Übergangsrechtsakts im Amtsblatt der EU ist nun die letzte Voraussetzung für dessen Inkrafttreten.
Die EU-Kommission hat zugleich ein kurzes Informationsblatt zu den Übergangsregelungen veröffentlicht.
Quellen:
Informationsblatt der EU-Kommission zu den Übergangsregelungen