EU-Kommission schlägt umfassende Reform der Tabaksteuerrichtlinie vor
Im Zentrum der Reform stehen zwei Kernanliegen: die deutliche Anhebung der EU-weit geltenden Mindeststeuersätze für traditionelle Tabakwaren sowie die Einführung einer harmonisierten Besteuerung neuartiger Produkte wie E-Zigaretten und „Heated Tobacco“-Produkte.
Die Mindeststeuersätze für Zigaretten und Feinschnitt wurden seit über einem Jahrzehnt nicht angepasst. Angesichts der inflationsbedingten realen Abwertung und erheblicher Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten strebt die Kommission nun eine spürbare Erhöhung an. Damit soll nicht nur ein fairerer Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleistet, sondern auch das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel einer wirksamen Eindämmung des Tabakkonsums besser unterstützt werden. Die Steuerpolitik bleibt eines der wirksamsten Instrumente zur Lenkung des Konsumverhaltens – insbesondere bei jungen Erwachsenen.
Ein zweiter wesentlicher Bestandteil des Vorschlags betrifft die Besteuerung sogenannter neuartiger Nikotinprodukte. Bislang unterliegen E-Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse oder Nikotinbeutel (umgangssprachlich auch White Snus genannt) ausschließlich nationalen Regelungen, was zu erheblichen Abweichungen und Marktverzerrungen innerhalb der EU geführt hat. Die Kommission schlägt nun vor, diese Produkte systematisch in die Richtlinie einzubeziehen und mit einem stärkeren Besteuerungsrahmen zu versehen. Dabei wird insbesondere das Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung vergleichbarer Produkte hervorgehoben: Wo gesundheitliche Risiken und Konsumformen ähnlich sind, soll auch die steuerliche Behandlung angeglichen werden.
Ergänzend sieht der Vorschlag eine strukturelle Modernisierung und Vereinfachung der Richtlinie vor. Die Mitgliedstaaten sollen künftig über größere Flexibilität verfügen, um nationale Steuerziele im Einklang mit den EU-Mindestanforderungen verfolgen zu können. Auch Maßnahmen zur Eindämmung des grenzüberschreitenden illegalen Handels sind Bestandteil der Initiative.
Der Vorschlag basiert auf umfassenden Konsultationen mit nationalen Behörden, Industrievertretern und Gesundheitsorganisationen sowie auf einer detaillierten Folgenabschätzung. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene soll nun eingeleitet werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am 16. Juli 2025 veröffentlicht.
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