EU-Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Kasachstan

Die Europäische Kommission und die Regierung der Republik Kasachstan hatten bereits am 20. Januar 2015 ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan paraphiert. Mit dem BESCHLUSS (EU) 2016/123 DES RATES vom 26. Oktober 2015, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 4. Februar 2016 sind nun weite Teile des Abkommens in Kraft getreten. 

Anwendbar ist insbesondere auch Titel III des Abkommens (mit wenigen Ausnahmen), worunter auch der Abbau von Zoll- und Handelshemmnissen und die Zusammenarbeit im Zollwesen geregelt ist. 

Quellen:

ABKOMMEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE PARTNERSCHAFT UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

BESCHLUSS (EU) 2016/123 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits