Erleichterte Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr EU-Schweiz
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat die Aktualisierung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit zwischen der Schweiz und der EU bekannt gegeben. Durch den Beschluss Nr. 1/2014 zur Anpassung des Anhangs I des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über Zollerleichterungen und Zollsicherheit wurden weitere Vereinfachungen von Schweizer Seite in Kraft gesetzt.
Konkret sieht der o.a. Beschluss nun eine zusätzliche Ausnahme der Datenübermittlung durch die Zollverwaltung des Ausfuhrstaates an die Zollverwaltung des Ausgangsstaates für Waren vor, die von einem Luftfahrtunternehmen übernommen worden sind, wenn der erste Teil des Transports auf der Strasse stattfindet (sog. Luftfrachtersatzverkehr).
Für die Schweiz ist diese Vereinfachung am 11. Oktober 2014 in Kraft getreten. Für die EU ist der Beschluss noch im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen, damit er für die EU in Kraft treten kann.