Ergänzende Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

Für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), die die Grundlage für den deutschen Elektronischen Zolltarif (EZT) bildet, sind die sog. Erläuterungen heranzuziehen. Diese werden immer wieder geändert und fortgeschrieben.

Nunmehr wurden für die folgenden KN-Unterpositionen weitere Erläuterungen geschaffen:

  • 0802 90 50 Pinienkerne
  • 2403 99 90 anderer Tabak als Rauchtabak
  • 3403 19 90 andere zubereitete Schmiermittel als zuvor genannt.

Hinweis: Die o.a. KN-Unterposition 3403 19 90, worauf die Erläuterungen zur KN noch fußen, ist in der aktuellen Fassung der KN für das Jahr 2016 weggefallen und wurde durch neue Unterpositionen ersetzt.

Quellen:

ABl. EU Nr. C 121 vom 6. April 2016, Seite 3, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, 2016/C 121/04

ABl. EU Nr. C 121 vom 6. April 2016, Seite 4, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, 2016/C 121/05

ABl. EU Nr. C 121 vom 6. April 2016, Seite 3, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, 2016/C 121/03

Mit den drei o.a. Mitteilungen wurde diese Originalfassung der KN-Erläuterungen geändert: ABl. EU Nr. C 76 vom 4. März 2015, Seite 1, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, 2015/C 076/01

ABl. EU Nr. L 285 vom 30. Oktober 2015, Seite 1, DVO (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015
zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (KN 2016)