Aktuelles

Energierecht

BFH: Entlastungsberechtigter nach den §§ 9b und 10 StromStG bei Betriebsführungsverträgen

Der Bundesfinanzhof (BFH) ordnet die Entlastungsberechtigung im Rahmen der Anträge nach den §§ 9b und 10 StromStG weiterhin demjenigen zu, der die tatsächliche und unmittelbare Sachherrschaft über die jeweiligen Anlagen innehat und bestätigt damit letztlich die Auffassung der Zollverwaltung, die spätestens für Zeiträume ab dem 01. Januar 2018 auf den sog. Realakt abstellen möchte.

Unternehmen in Schwierigkeiten können weiterhin staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen

Die pandemiebedingte temporäre Aussetzung der Regelungen zu Unternehmen in Schwierigkeiten für Beihilfetatbestände (z. B. §§ 9b, 10 StromStG, §§ 54, 55 EnergieStG) galt ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021. Sie ist nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden.

Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihr Grundverständnis zum Nachweis der Schätzbefugnis gemäß § 62b EEG 2021

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW) haben ihr gemeinsames Grundverständnis zur Bewertung der Voraussetzungen einer Schätzbefugnis nach § 62b EEG 2021 auf ihrer gemeinsamen Homepage Netztransparenz.de veröffentlicht.

Brennstoffemissionshandel: Entlastungen für bestimmte Industriebranchen und -sektoren

Bestimmte Unternehmen, die dem nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen, sollen eine finanzielle Entastung erhalten, sofern die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt.