Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 02. Februar 2022 den erwarteten Hinweis zum Antragsverfahren bei der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) für das Antragsjahr 2022 veröffentlicht, mit einem (leider) wenig überraschenden Ergebnis. Das Antragsverfahren findet auch im Jahr 2022 wie gewohnt statt bzw. wird den stromkostenintensiven Unternehmen in Deutschland wie gewohnt im elektronischen ELAN-K2 Portal des BAFA angeboten.