Die Frist für die Antragstellung stromkosten- oder handelsintensiver Branchen zur Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage für das Jahr 2024, die sog. Besondere Ausgleichsregelung, läuft noch bis zum 30. Juni 2023.
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wechselt nach einer zweijährigen Einführungsphase mit diversen Erleichterungen für die Verantwortlichen zum 1. Januar 2023 in die sogenannte Phase 2.
Einer Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG steht nicht entgegen, dass der erzeugte Strom im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismus an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber weitergeleistet wurde.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen einer Förderrichtlinie ein Programm aufgelegt, das für besonders von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen einen temporären Zuschuss vorsieht.