EMCS: Neue Verfahrensanweisung 09. Februar 2024

Die Zollverwaltung hat die neue EMCS-Verfahrensanweisung mit Stand 09. Februar 2024 (Release 2.5.1) veröffentlicht.

Grund der Aktualisierung ist die Umsetzung der EU-Phase 4.1 (Release 2.5.1) des EMCS, in dem insbesondere die Einführung der Schnittstelle AES-EMCS erfolgte, also der technischen Verknüpfung zwischen e-VD und Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse unter Steueraussetzung.

Zu den Änderungen des Release 2.5.1 und damit zu den Änderungen in der Verfahrensanweisung siehe die EMCS Info 2/24 vom 17. Januar 2024 und EMCS Info 4/24 vom 31. Januar 2024.

Die Verfahrensanweisung ist rechtlich verbindlich für die Zollbeamten wie auch für die Teilnehmer (Wirtschaftsbeteiligten) am EMCS-Verkehr.

Bei Fragen zu EMCS wenden Sie sich gern an den Ersteller dieser Newsmeldung, RA Thomas Peterka.

Quelle:

EMCS Verfahrensanweisung (Link geht immer auf die aktuelle Version auf www.zoll.de)