Elfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Im Bundesanzeiger vom 20. Dezember 2017 ist die Elfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung bekanntgegeben worden.
Gründe hierfür sind verschärfte Verbotsvorschriften in der EU-Sanktionsvorschriften gegenüber Nordkorea, das Waffenembargo gegen Venezuela und eine Ausnahme vom EU-Waffenembargo gegen Russland, um die Lieferung spezieller Treibstoffe zu ermöglichen, die für das Raumfahrtprogramm der europäischen Weltraumorganisation ESA erforderlich sind. Weiterhin sind Anpassungen der zollrechtlichen Verfahrensvorschriften aus Gründen der Rechtsklarheit erforderlich (Aufnahme einer Verweisung in §§ 20a und 20b AWV auf § 14 Abs. 4 AWV bezüglich der Prüfung der Ausfuhrsendung durch die Ausgangszollstelle).
Das BMWi hat dazu den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 7/2017 veröffentlicht, der die Hintergründe der Änderungen darlegt.
Die Änderungen in der AWV treten am 21. Dezember 2017 in Kraft.
Quellen:
Elfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Runderlass Nr. 7/2017 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie