Einreihungsverordnungen zu Monitorarm, Hobby-Gewächshaus und Smartphone-Dockingstation

Im Amtsblatt der EU Nr. L 105 vom 21. April 2016 sind drei neue Einreihungsverordnungen betreffend der Waren Monitorarm, Hobby-Gewächshaus und Smartphone-Dockingstation veröffentlicht worden.

Der Monitorarm wurde dem KN-Code 7616 99 90 als andere Waren aus Aluminium zugeordnet.

Das Hobby-Gewächshaus ist in den KN-Code 7326 90 98 als andere Waren aus Eisen oder Stahl einzureihen.

Die Smartphone-Dockingstation ist als andere Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger zum elektrischen Schalten oder Steuern für eine Spannung von 1 000 V oder weniger in den KN-Code 8537 10 99 einzureihen.

Quellen:

ABl. EU Nr. L 105 vom 21. April 2016, ab Seite 8:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/613 DER KOMMISSION vom 19. April 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/614 DER KOMMISSION vom 19. April 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/615 DER KOMMISSION vom 19. April 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur