Einfuhr von Textilien aus bestimmten Drittländern
Im Amtsbaltt der EU Nr. L 160 vom 25. Juni 2015 sind zwei Verordnungen für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Drittländern veröffentlicht worden.
Damit werden bestimmte Textilien Überwachungsmaßnahmen wie auch mengenmäßigen Beschränkungen unterworfen, andere wiederum davon befreit.
Quellen: