Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse

Die Europäische Kommission hat mit der DVO 2016/670 vom 28. April 2016 eine vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Drittländern beschlossen. Ausgenommen sind Ursprungserzeugnisse Norwegens, Islands und Liechtensteins.

Die Kommission hält eine vorherige Überwachung für notwendig, um Einfuhrtrends bei einer Ware festzustellen, die die Herstellung in der Union zu schädigen droht. Generell stiegen die Einfuhren von Eisen- und Stahlerzeugnissen in die Union zwischen 2012 und 2015 um 32 % von 41,8 Mio. Tonnen auf 55,0 Mio. Tonnen. Gleichzeitig gaben die Preise der Stahleinfuhren um insgesamt 17 % nach. Andererseits fielen die Ausfuhren von Unionsstahlerzeugnissen um durchschnittlich fast 20 %, nämlich von 62,3 (2012) auf 50,7 Mio. Tonnen (2015).

Die Überführung von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen des Anhangs I der DVO (EU) 2016/670 in den zollrechtlich freien Verkehr der Union unterliegt der vorherigen Überwachung durch die Union nach den Verordnungen (EU) 2015/478 und (EU) 2015/755. Dies gilt für Einfuhren mit einem Nettogewicht von mehr als 2 500 Kilogramm.

Nach Art. 2 Abs. 1 der DVO ist für die Überführung in den freien Verkehr ein Überwachungspapier erforderlich, welches ab dem 21. Tag nach dem Inkrafttreten der DVO vorzulegen ist. Da die DVO am 30. April 2016 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 6 der DVO), beginnt die Vorlagepflicht nach Art. 2 Abs. 2 der DVO am 21. Mai 2016.

Zuständig für die Einfuhrüberwachung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Vorlage eines Überwachungsdokumentes indes erst ab dem 1. Juni 2016 für erforderlich hält. Anträge auf Ausstellung dieses Überwachungsdokumentes können auf dem Postweg oder per Fax beim BAFA unter Vorlage des Vordruckes E 3, der Anlage zum Überwachungsdokument sowie einer Kopie des Kaufvertrages/der Pro-forma-Rechnung gestellt werden. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2016 wird auch eine Online-Antragstellung möglich sein.

Quellen:

ABl. EU L 115 vom 29. April 2016, Seite 37, DVO (EU) 2016/670 der Kommission vom 28. April 2016 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union

BAFA Pressemitteilung vom 3. Mai 2016 "Vorherige Überwachung bestimmter Eisen- und Stahlwareneinfuhren wieder eingeführt"