Zollfreies Einfuhrkontingent für Olivenöl mit Ursprung in der Tunesischen Republik

Die EU gewährt zur wirtschaftlichen Unterstützung Tunesiens bei der Einfuhr bestimmter Olivenöle mit tunesischem Ursprung einen zollfreien Zugang zum EU-Markt und hat dafür ein jährliches zollfreies Einfuhrkontingent geschaffen.

Für die Einfuhr in die EU von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, das unter den KN-Codes 1509 10 10 und 1509 10 90 eingereiht wird, wird ein jährliches zollfreies Einfuhrkontingent von 35 000 Tonnen für die Kalenderjahre 2016 und 2017 eröffnet, das für nicht behandeltes Olivenöl gilt, das vollständig in Tunesien hergestellt worden ist und aus diesem Land unmittelbar in die EU befördert wird.

Die Verordnung tritt am 19. April 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2017.

Die Kommission hat das entsprechende Kontingent mit der Durchführungsverordnung 2016/605 vom 19. April 2016 bereits umgesetzt; diese Umsetzung gilt ab dem 27. April 2016.

Quellen:

ABl. EU Nr. 102 vom 118. April 2016, S. 1, VO (EU) 2016/580 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 13. April 2016 zur Einführung dringender autonomer Handelsmaßnahmen für die Tunesische Republik

ABl. EU Nr. 104 vom 20. April 2016, S. 11, DVO (EU) 2016/605 der Kommission vom 19. April 2016 zur Eröffnung und Verwaltung eines befristeten Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1918/2006