Änderung der autonomen Handelspräferenzen für die Republik Moldau

Die mit der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 eingeführten Handelspräferenzen für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung Moldau in die EU ist mit der Verordnung (EU) Nr. 1383/2014 geändert worden.

Es sind für die Einfuhren frischer Äpfel, frischer Pflaumen und frischer Tafeltrauben aus der Republik Moldau in die EU weitere Zugeständnisse in der Form zollfreier Kontingente eingeräumt worden. Zudem wurde einige KN-Codes aufgrund der Änderung der Kombinierten Nomenklatur angepasst.

Die Änderung gilt rückwirkend vom 1. August 2014.

Quelle:
ABl. EU L 372 vom 30. Dezember 2014 Seite 1