EEG: Messung für die Drittmengenabgrenzung erst ab 2022

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist novelliert worden. Bundestag und Bundesrat haben den Änderungen im Dezember 2020 zugestimmt.

Positiv ist, dass die Übergangsfrist zum „Messen und Schätzen“ bei der EEG-Umlagenabrechnung letztmalig um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Dies hatte der Wirtschaftsausschuss vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der späten Veröffentlichung des BNetzA-Leitfadens dem Parlament empfohlen. Damit endet diese Übergangsfrist nur erst mit Ablauf des 31. Dezember 2021.

Die weiteren Änderungen werden wir Ihnen in den kommenden Wochen mitteilen.

Quellen:

Meldung des Bundestages (Textarchiv) zum Gesetzgebungsprozess Novellierung EEG

BGBl. 2020 I, S. 3138 vom 28. Dezember 2020 Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020