Durchführungsverordnung zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern

Im Amtsblatt der EU Nr. L 66 vom 14. März 2016 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 veröffentlicht, die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 geregelt werden.

Im Kern geht es um die Schaffung eines elektronischen Informationsaustausches (EDV-gestütztes System) für die Belange der Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die zwischen den Mitgliedstaaten versandt werden.

Ziel soll sein, dass die ersuchende Behörde bei einer anderen zuständigen Behörde die Aufzeichnung des unionsinternen Beförderungsverlaufs verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die sich im Verfahren der Steueraussetzung befinden, anzufordern, indem sie den gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates zugewiesenen administrativen Referenzcode (ARC) des betreffenden elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) angibt. Den ersuchten Behörden sollte es möglich sein, solche Ersuchen mittels einer automatischen Nachricht zu beantworten. Die Antwort sollte alle elektronischen Dokumente und sonstigen Informationen umfassen, die gemäß den Artikeln 21 bis 25 der Richtlinie 2008/118/EG ausgetauscht werden.

Quelle:
ABl. EU L 66 vom 14. März 2016, S. 1, DVO (EU) 2016/323 vom 24. Februar 2016