Dritte Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Das BMWi hat die Außenwirtschaftsverordnung zum dritten Mal geändert. Die Änderungen sind am 6. November 2014 im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden und gelten ab dem 7. November 2014.
Das BMWi hat zugleich neben der Änderungsverordnung auch einen neuen Runderlass Außenwirtschaft Nr. 5/2014 erlassen. Die Änderungen der AWV fußen auf der Umsetzung folgender Regelungen:
- neues Waffenembargo gegen die Russische Föderation,
- Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen die Republik Guinea,
- Ausnahmevorschriften zu den EU-Waffenembargos gegen einige Länder (Kongo, Zentralafrikanische Republik, Sudan, Südsudan),
- Klarstellung, dass Zwischenlieferungen bestimmter Feuerwaffen in den privilegierten Länderkreis (anderer EU-Mitgliedstaat, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island) nicht zu einer Befreiung von der Genehmigungspflicht führen,
- Neue Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen bestimmte Sanktionen im Hinblick auf Russland sowie die Krim und Sewastopol,
- Aktualisierung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Erfüllungsverbote im Rahmen von EU-Sanktionsverordnungen und
- Anpassung der Ausfuhrliste an Änderungen im Bereich der Gemeinsamen Marktordnung.
Quellen:
Dritte Änderungsverordnung zur Änderung der AWV vom 31. Oktober 2014