Die neue „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2015

Mit der Verordnung (EU) 2015/1711 der Kommission wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 254 vom 30. September 2015 die „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2015 bekanntgegeben.

Die „PRODuction COMmunautaire“ (Gemeinschaftsproduktion), kurz: PRODCOM, bezeichnet die EU-Produktionsstatistik für den Bergbau und das Verarbeitende Gewerbe. Grundlage der Erhebung ist die Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern (PRODCOM-Verordnung). Die PRODCOM-Verordnung verlangt von den Mitgliedstaaten die Durchführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern. Die EU-Kommission verabschiedet jährlich eine sog. "Prodcom-Liste". Sie gilt für alle Mitgliedstaaten einheitlich und wird für den Datenvergleich zwischen Mitgliedstaaten benötigt.

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der PRODCOM-Verordnung wird jede Position der PRODCOM-Liste, mit wenigen Ausnahmen, durch einzelne oder mehrere Güterpositionen der Gemeinschaftsklassifikation für den Außenhandel, d.h. den achtstelligen Code der Kombinierten Nomenklatur (KN), gebildet. Deshalb sind die „Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur“ im Prinzip auch anwendbar für die Auslegung der PRODCOM-Liste.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 20. Oktober 2015 in Kraft.

Quellen:

Verordnung (EU) Nr. 2015/1711

Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 (PRODCOM-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 20. April 2009

Eine methodische Einleitung zur PRODCOM-Liste (2014) finden Sie unter folgendem Link