Aktualisierung der Codes der Kombinierten Nomenklatur für Energieerzeugnisse
Ab dem 15. September 2018 erhalten die Verbrauchsteuer-Produktcodes (EPC) für Energieerzeugnisse der Kapitel 27 und 38 der Kombinierten Nomenklatur (KN) eine inhaltliche Anpassung an die aktuelle Fassung der KN von 2018. Bislang lag diesen EPC die KN-Fassung von 2002 zugrunde.
Die nun anstehenden Änderungen betreffen sowohl die europarechtliche Verordnungs-Ebene (Änderung der KN-Codes in der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG und der diesbezüglichen EMCS-DVO Nr. 684/2009/EG) als auch die entsprechende nationalstaatliche Umsetzung im Energiesteuergesetz und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Damit entfällt die bisherige Rückkoppelung der Energieerzeugnisdefinition wie auch der EPC für Energieerzeugnisse an die veraltete KN 2002.
Diese Rückkopplung an eine alte Rechtslage führte bisher immer wieder zu Problemen bei der Nutzung von EMCS (IT-gestütztes Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung). Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Nutzung des EMCS versandt, müssen sowohl Versender wie auch Empfänger in der SEED-Datenbank mit den jeweiligen Verbrauchsteuernummern und Erlaubnisdaten inklusive der EPC angelegt sein. Soll ein elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) ausgestellt werden, müssen die hierbei in SEED angelegten EPC von Versender und Empfänger übereinstimmen. Ansonsten ist ein EMCS-Verfahren nicht möglich. Auch die Bestimmung von Mineralölen als Energieerzeugnis und zur Feststellung der Steuersätze musste bislang über den Umweg der alten KN 2002 erfolgen.
Die vorliegende Aktualisierung der Bezugnahmen auf die KN 2018 für die EPC stellt also eine echte Erleichtung für die Praxis dar, weil nicht mehr Rückgriff auf die veraltete KN genommen werden muss, sondern das deutsche Energiesteuerrecht wie auch die EPC nun auf die aktuellen Codes der KN von 2018 verweisen.
Wir haben für Sie eine Gegenüberstellung der inhaltlich durch die KN 2018 geänderten EPC ab dem 15. September 2018 und der zuvor anwendbaren KN-Codes von 2002 erstellt, die Sie hier herunterladen können.
Für Fragen zum Bereich Energiesteuer wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka oder RA Maximilian Lojenburg.
Quellen:
Durchführungsverordnung (EU) 2018/550 vom 6. April 2018 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 vom 6. April 2018 zur Aktualisierung der in der Richtlinie 2003/96/EG des Rates angeführten Bezugnahmen auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur für bestimmte Erzeugnisse
EnergieStKNAnpVO 2018 Verordnung zur Anpassung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung an die Kombinierte Nomenklatur vom 26. Juni 2018 (BGBl. I 2018 S. 888)