Die Kommission hat mit einer Durchführungsverordnung Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union geschaffen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 vom 18. April 2018, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 101/22 hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 geändert.

Die nun geänderte Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 enthält Verfahrensvorschriften, um die Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union zu erleichtern.

Aufgrund der Änderungen werden künftig die Regelungen bzgl. des Ersatzes von Präferenzursprungsnachweisen auch auf Ursprungsdokumente angewendet werden können. Bisher gelten diese Bestimmungen nur im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union (APS).

Außerdem wurde die Form der Ersatzursprungsdokumente neu bestimmt, Vereinfachungen bzgl. der Feststellung des Präferenzursprungs von Veredelungserzeugnissen, die aus Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gewonnen oder hergestellt wurden, wurden eingeführt.

Mit dem neuen Anhang 22-06A wird nun ein Antragsformular bereitgestellt, um sich im REX-System registrieren zu lassen (der bisherige Anhang 22-06 bleibt bzgl. der Registrierung von Ausführern in APS-begünstigten Ländern gültig).

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 vom 18. April 2018