Deutsche Anträge auf Zollaussetzungen und Kontingente zum 1. Juli 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet derzeit die deutschen Anträge für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente vor, die im Rahmen der nächsten halbjährlichen Verhandlungsrunde der EU eingebracht werden sollen. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2026 wirksam werden.

Schwerpunkte der Anträge

Die jeweils aktuelle Liste deutscher Anträge ist auf der Homepage des BMWE abrufbar. Einen großen Anteil nehmen wie in den Vorjahren Chemikalien aus dem KN-Kapitel 29 ein. Diese finden Einsatz in der Pharma- und Pflanzenschutzmittelproduktion, in der Herstellung von Fein- und Spezialchemikalien sowie bei Additiven für Kunststoffe und Lacke. Beispiele sind:

  • Nitrifikationsinhibitoren und Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe (z. B. Cyantraniliprol oder Pirimiphos Methyl),
  • Spezialchemikalien zur Formulierung von Insektiziden, Fungiziden oder Sonnenschutzmitteln,
  • Zwischenprodukte für pharmazeutische Wirkstoffe und Feinchemikalien,
  • Farbmittel und Pigmente wie C.I. Pigment Violet 23, Pigment Yellow 151 oder Acid Blue 182 für Kunststoffe, Lacke und Druckfarben.

Darüber hinaus finden sich auch technische Komponenten auf der Liste, etwa Glasfaser- und Kupferplatten für Chipkarten, Schutzpads für Batteriezellen zur Erhöhung der Sicherheit von E-Mobilitätsanwendungen oder Kugelhals-Bauteile für Anhängevorrichtungen im Kfz-Bereich. Auch mikrobielle Öle für Säuglingsnahrung und Spezialkatalysatoren für industrielle Prozesse sind Teil der Vorschläge.

Neben Neuanträgen sieht die Liste auch Anpassungen bestehender Zollaussetzungen vor, etwa bei Kameraobjektiven für Fahrzeugkameras, bei chemischen Synthesebausteinen (z. B. Acrylnitril, Aminoguanidiniumhydrogencarbonat) oder bei UV-Stabilisatoren und Photoinitiatoren für die Kunststoffverarbeitung.

Das BMWE weist darauf hin, dass alle Angaben zu KN-Codes und Warenbezeichnungen zunächst vorläufig sind und im Verfahren noch angepasst werden können. Unternehmen, die potenziell betroffen sind – etwa als Hersteller gleichartiger Produkte – können Einwände anmelden. Liegt ein berechtigter wirtschaftlicher Einwand vor, kann der Antrag nicht an die EU-Kommission weitergeleitet werden.

Die endgültige Entscheidung über die Anträge fällt nach Beratung in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) auf EU-Ebene.

Quelle: Deutsche Anträge auf ZA/ZK für die laufende Verhandlungsrunde Juli 2026