CETA: Abkommen sowie Beschluss über vorläufige Anwendung veröffentlicht
Im Amtsblatt der EU Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 sind das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) sowie dazugehörige weitere Dokumente veröffentlicht worden. Der Rat hat auch die vorläufige Anwendung des Abkommens beschlossen, indes steht das genaue Datum des Beginns dieser Anwendung noch aus.
Der Beginn der vorläufigen Anwendung des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe Artikel 1 Abs. 3 des Beschlusses [EU] 2017/38).
Im Einzelnen wurden im ABl. EU L 11 vom 14. Januar 2017 die folgenden Rechtsakte veröffentlicht:
- Beschluss (EU) 2017/37 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
- Gemeinsames Auslegungsinstrument zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
- Erklärungen für das Ratsprotokoll
- Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
- Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Die deutsche Zollverwaltung weist darauf hin, dass präferenzielle Einfuhren aus oder Ausfuhren nach Kanada daher noch nicht möglich sind, jedoch ist die Anführung Kanadas in Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz "ab Anwendbarkeit" bereits zulässig. Ebenso hat die Zollverwaltung das Merkblatt zum registrierten Ausführer angepasst (Version 17. Januar 2017); außerdem wird sie die Auskunftsdatenbank Warenursprung und Präferenzen zeitnah aktualisieren.
Quellen:
ABl. EU L 11 vom 14. Januar 2017
Newsmeldung vom 18. Januar 2017 der Zollverwaltung
Merkblatt zum registrierten Ausführer angepasst (Version 17. Januar 2017)