CETA: Abkommen sowie Beschluss über vorläufige Anwendung veröffentlicht

Im Amtsblatt der EU Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 sind das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) sowie dazugehörige weitere Dokumente veröffentlicht worden. Der Rat hat auch die vorläufige Anwendung des Abkommens beschlossen, indes steht das genaue Datum des Beginns dieser Anwendung noch aus.

Der Beginn der vorläufigen Anwendung des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe Artikel 1 Abs. 3 des Beschlusses [EU] 2017/38).

Im Einzelnen wurden im ABl. EU L 11 vom 14. Januar 2017 die folgenden Rechtsakte veröffentlicht:

Die deutsche Zollverwaltung weist darauf hin, dass präferenzielle Einfuhren aus oder Ausfuhren nach Kanada daher noch nicht möglich sind, jedoch ist die Anführung Kanadas in Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz "ab Anwendbarkeit" bereits zulässig. Ebenso hat die Zollverwaltung das Merkblatt zum registrierten Ausführer angepasst (Version 17. Januar 2017); außerdem wird sie die Auskunftsdatenbank Warenursprung und Präferenzen zeitnah aktualisieren.

Quellen:

ABl. EU L 11 vom 14. Januar 2017

Newsmeldung vom 18. Januar 2017 der Zollverwaltung

Merkblatt zum registrierten Ausführer angepasst (Version 17. Januar 2017)