Bundeskabinett beschließt Einführung von Post-Shipment-Kontrollen
Die Ausfuhr von Kriegswaffen sowie bestimmten anderen Schusswaffen in Drittstaaten sollen künftig nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (sog. Post-Shipment-Kontrollen), dies beschloss das Bundeskabinet am 8. Juli 2015.
Die Einführung der Kontrollen erfolgt auf Basis von Endverbleibserklärungen, in denen die ausländischen staatlichen Empfänger Deutschland das Recht zu Vor-Ort-Kontrollen einräumen. Die Endverbleibserklärungen werden von Drittländern im Sinne der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verlangt.
Der zu kontrollierende Güterkreis umfasst grundsätzlich alle Kriegswaffen und bestimmte Schusswaffen (Pistolen,
Revolver und Scharfschützengewehre), die für staatliche Empfänger bestimmt sind. Von den erfassten Kriegswaffen sind lediglich solche Komponenten oder Baugruppen ausgenommen, die im Ausland in Waffensysteme eingebaut werden sollen.
Mit den Kontrollen soll überprüft werden, ob die gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der
Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind. Hierfür ist in der Regel eine Inaugenscheinnahme ausreichend. Bei der Kontrolle großer Stückzahlen werden hierbei Stichproben vorgenommen.
Die Vorbereitung und Durchführung erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die deutschen Botschaften.
Quellen:
Pressemitteilung vom 8. Juli 2015 des BMWi
Eckpunktepapier für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen
bei deutschen Rüstungsexporten