Bundesfinanzdirektionen werden abgeschafft - Generalzolldirektion kommt
Die mittlerweile schon seit über zehn Jahren andauernde Strukturreform bei der deutschen Zollverwaltung erreicht ein neues Etappenziel. Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 8. Oktober 2014 in einer Pressemitteilung bekannt gab, werden im Zuge der Schaffung einer sog. Generalzolldirektion die bisher als Mittelbehörden fungierenden Bundesfinanzdirektionen (BFD) abgeschafft.
Interessant wird hierbei die Umsetzung dieser Strukturreform sein: die bisher beim BMF angesiedelte Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (die derzeit noch in Bonn ansässig ist), wird Aufgaben an die Generalzolldirektion (GZD) abgeben und anschließend nach Berlin umziehen - die Abteilung wird also nicht aufgelöst. In Bonn verbleiben wird dann die GZD, die diese Aufgaben übernehmen und solche der BFDen noch hinzubekommen wird.
Das BMF erhofft sich von dieser Reform einen besseren direkten Zugriff der GZD auf die Ortsebene der Zollverwaltung (also auf die Hauptzollämter mit ihren Zollämtern). Die bei den Mittelbehörden nicht mehr gebrauchten Dienstposten werden vor allem auf die Ortsebene verlagert, um diese fachlich zu stärken. Einen Stellenabbau wird es nicht geben.
Anmerkung: Wann diese Reform in die Tat umgesetzt wird, lässt das BMF unbeantwortet. Es hat lediglich die Einrichtung einer Projektgruppe als vorbereitende Maßnahme erwähnt.