Bundesbank erläutert die Meldevorschriften nach der AWV

Die Bundesbank hat ein neues Merkblatt herausgegeben, in dem es seine Erläuterungen und Auslegungen zu den Meldevorschriften für den Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland nach den §§ 63 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) mit Stand April 2014 darlegt.

Das neue Merkblatt ersetzt die Mitteilung der Bundesbank Nr. 8001/2007. Die Änderungen sind deshalb notwendig geworden, weil das Außenwirtschaftsrecht Deutschlands mit Wirkung vom 1. September 2013 novelliert wurde. Neben einem neuen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wurde auch eine neue AWV geschaffen. Die Bundesbank gibt im Merkblatt nunmehr Hinweise auf die durch die Beteiligten einzuhaltenden Meldevorschriften im Rahmen des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Diese Meldevorschriften stellen einen wichtigen Baustein im Außenwirtschaftsrecht dar und sind dementsprechend einzuhalten.

Quelle:

Erläuterungen und Auslegungen der Deutschen Bundesbank zu den Meldevorschriften für den Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland nach §§ 63 ff der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), Stand April 2014