BMF: Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Das BMF plant mit einem Referentenentwurf umfangreiche Änderungen beim Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.

Das BMF führt als Grund für die Änderungen kurz aus: Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen. Da die Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff grundsätzlich fortgeführt werden soll, hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschlie-lich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieses Auftrages und sieht eine Anpassung der bisherigen Rechtslage vor.

Des Weiteren müssen zwingende Vorgaben des Rechts der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Rechtssetzungsakte der Union aus der letzten Reform des Beihilferechts allgemein, sondern im Speziellen auch die erforderliche Umsetzung von Beihilfeentscheidungen der Europäischen Kommission sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
Schließlich fordern die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität eine Reaktion des Gesetzgebers.

Die technologischen Fortschritte in der Automobilindustrie machen es erforderlich, technische Entwicklungen im Stromsteuergesetz angemessen zu berücksichtigen.


Quelle:
Referentenentwurf ei­nes Zwei­ten Ge­set­zes zur Än­de­rung des Ener­gie­steu­er- und des Strom­steu­er­ge­set­zes, Stand 19. Mai 2016