BMF-Erlass vom 10. Dezember 2015 zur Steuerbefreiung für kleine KWK-Anlagen und EEG-Förderung

Das BMF hat mit seinem Erlass vom 10. Dezember 2015 eine Entscheidung hinsichtlich der Gleichzeitigkeit der Anwendung der Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG für kleine KWK-Anlagen und die Nutzung der EEG-Förderung (Vergütung oder Marktprämie) getroffen.

Das BMF hatte vor dem Hintergrund des in 2013 geschaffenen § 12b Abs. 4 StromStV, der die Leistungsbeziehung zwischen KWK-Betreiber und Stromentnehmer konkretisiert, in diesbezüglichen Anwendungserlassen bislang die Auffassung vertreten, dass bei der Inanspruchnahme der EEG-Förderung die Stromsteuerbefreiung entfällt. Denn die EEG-Förderung bedingt die Einschaltung weiterer Unternehmen in der Leistungsbeziehung zwischen KWK-Betreiber und Stromentnehmer, was von § 12b Abs. 4 StromStV nicht gedeckt sei.

Im aktuellen Erlass führt das BMF nunmehr aus:

"Aus Gründen des Vertrauensschutzes und vor dem Hintergrund einer bis dato uneinheitlichen
Verwaltungspraxis, bitte ich die o. g. Bezugserlasse für aus EEG-Anlagen geleisteten Strom,
der entweder mit der Einspeisevergütung oder mit der Marktprämie gefördert wird, erst ab
dem 1. April 2015 anzuwenden."

Es ist also zu erwarten, dass die Hauptzollämter für die betroffenen Veranlagungszeiträume die Stromsteuerbefreiung bis zum 1. April 2015 gewähren, wenn gleichzeitig auch die EEG-Förderung in Anspruch genommen wurde.

Quellen:

BMF Erlass vom 10. Dezember 2015, GZ III B 6 - V 4250/05/10003 (DOK: 2015/1079721)

VKU Pressemitteilung vom Januar 2016 inkl. Link zum BMF-Erlass