BFH zur Steuerbefreiung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG wozu auch Wechselrichterstrom zählt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 (Az. VII R 25/14) entschieden, dass in Wechselrichter verbrauchter Strom der Stromsteuerbefreiung zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG unterfällt.

Denn Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Steuer befreit.

Quelle:

BFH Urteil vom 6. Oktober 2015 (Az. VII R 25/14)