Besondere Zollvergünstigungen für El Salvador, Guatemala und Panama
Die EU gewährt ab dem 28. Februar 2014 besondere Zollvergünstigungen für die zentralamerikanischen Länder El Salvador, Guatemala und Panama.
Die drei genannten Staaten haben einen Antrag auf die Anwendung der Regelungen zum APS+ gestellt, die durch die EU-Kommission geprüft und angenommen wurden. Diese Länder erfüllen demnach die Voraussetzungen für das Allgemeine Präferenzsystem (APS) und die hierbei vorgesehenen Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+).
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