Berichtigung von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung

Im Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung wurde der Tatbestand der Güterlistennummer 3A001 Buchstabe g und der Güterlistennummer 6A003 Buchstabe a Absatz 3 a berichtigt.

Die Änderung bezieht sich auf die pysikalische Einheit in der Tatbestandsvoraussetzung. Änderung: "A/μs" statt "A/ms" bzw. "mm/μs" statt "mm/ms". Den genauen Wortlaut der Änderungen entnehmen Sie bitte der Berichtigung.

Die Berichtung wurde am 31.01.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben und ist ab sofort gültig.

Quelle:

ABl. EU L 25 vom 31.1.2017, S. 36, Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1969 der Kommission vom 12. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck