Berichtigung von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung
Im Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung wurde der Tatbestand der Güterlistennummer 3A001 Buchstabe g und der Güterlistennummer 6A003 Buchstabe a Absatz 3 a berichtigt.
Die Änderung bezieht sich auf die pysikalische Einheit in der Tatbestandsvoraussetzung. Änderung: "A/μs" statt "A/ms" bzw. "mm/μs" statt "mm/ms". Den genauen Wortlaut der Änderungen entnehmen Sie bitte der Berichtigung.
Die Berichtung wurde am 31.01.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben und ist ab sofort gültig.
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