Berichtigung des UZK-TDA (Delegierte Verordnung (EU) 2016/341) bzgl. bestimmter vZTA-Vorschriften

Mit der im Amtsblatt der EU Nr. L 281 vom 31. Oktober 2017 veröffentlichten Berichtigung hat die Kommission Vorschriften in den Anhängen 2-5 des UZK-TDA geändert.

Diese Änderungen betreffen redaktionelle Eingriffe insbesondere der vZTA-Antragsvordrucke und der Vordruck bzgl. der Entscheidung über die Erteilung einer vZTA. Hierbei handelt es sich vorrangig um Korrekturen der in den Vordrucken benannten jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

Hinweis: Der UZK-TDA regelt als sog. Übergangsrechtsakt diejenigen zollrechtlichen Materien, die aufgrund der noch nicht vollständig vorhandenen Zoll-IT-Systeme derzeit notwendig sind. Dies betrifft vor allem Antragstellungen und Übermittlung sonstiger Informationen ohne die Verwendung elektronischer Systeme.

Quelle:

Amtsblatt der EU L 281 vom 31. Oktober 2017, Seite 34, Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 69 vom 15.3.2016)