Berichtigung der UZK-Durchführungsverordnung (UZK-IA)

Die Durchführungsverordnung zum UZK, DVO (EU) 2015/2447, wurde in einigen Punkten mit dem Amtsblatt L 157 vom 20. Juni 2018 berichtigt.

Dies betrifft

  • den Artikel 27 der UZK-DVO, welcher sich mit den praktischen oder beruflichen Befähigungen befasst; sowie
  • die Tabelle des Anhangs A der UZK-DVO, der die Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen enthält.

Die Einzelheiten der Berichtigungen entnehmen Sie bitte der Berichtigungsmeldung im Amtsblatt L 157.

Quelle:

ABl. EU L 157 vom 20. Juni 2018, S. 27