Berichtigung der UZK-Durchführungsverordnung (UZK-IA)
Die Durchführungsverordnung zum UZK, DVO (EU) 2015/2447, wurde in einigen Punkten mit dem Amtsblatt L 157 vom 20. Juni 2018 berichtigt.
Dies betrifft
- den Artikel 27 der UZK-DVO, welcher sich mit den praktischen oder beruflichen Befähigungen befasst; sowie
- die Tabelle des Anhangs A der UZK-DVO, der die Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen enthält.
Die Einzelheiten der Berichtigungen entnehmen Sie bitte der Berichtigungsmeldung im Amtsblatt L 157.
Quelle: