Berichtigung der UZK-DA hinsichtlich Anhänge 2 bis 5 (vZTA)

Die UZK-DA ist hinsichtlich von Anhang 2, Anhang 3, Anhang 4 und Anhang 5, die allesamt das Verfahren zur verbindlichen Zolltarifauskunf (vZTA) betreffen, geändert worden.

Die Änderungen beziehen sich auf die Vordrucke, in diesem Verfahren zu nutzen sind, bis die elektronischen Systeme zur Verfügung stehen.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Berichtigung.

Hinweis: Für Anträge auf eine vZTA benutzen Sie bitte den Vordruck Nr. 0307, den die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Webpräsenz www.zoll.de bereitstellt.

Quelle:

ABl. EU L 101 vom 16. April 2016, Seite 33

Antragsverfahren vZTA in Deutschland