Berichtigung der EG-Dual-Use-VO
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 27 wurde am 3. Februar 2015 eine Berichtigung der EG-Dual-Use-VO, Verordnung (EG) Nr. 428/2009, bekannt gegeben.
Die Berichtigung betrifft den Wortlaut von Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c der EG-Dual-Use-VO. Dieser Artikel regelt die (in einigen Fällen eingeschränkte) Verwendung von nationalen allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen.
Den genauen Wortlaut finden Sie im Amtsblatt.