Bericht der Kommission über die Umsetzung des Zollkodex

Mit Bericht vom 22. Januar 2018 hat die EU-Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Umsetzung des Zollkodex und die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte informiert.

In ihrem Bericht befasst sich die Kommission mit dem Umsetzungsprozess des UZK in den ersten achtzehn Monaten seiner Durchführung. In diesem Zeitrahmen habe es keine größeren legislativen Probleme gegeben. Aufgetretene technische Fehler wurden im Prozess der regelmäßigen Konsultation mit den Mitgliedstaaten, dem Handel, dem Europäischen Parlament und weiteren Beteiligten rasch gelöst.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten an der Umsetzung der UZK vorgesehenen elektronischen Systeme, mit deren Hilfe sämtliche Kontakte zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und dem Zoll sowie zwischen den Zollbehörden elektronisch abgewickelt werden können, was die Zollabfertigung beschleunigen und rationalisieren wird. Während die meisten dieser Systeme bis 2020 installiert sein werden, werden einige nicht vor 2025 vollständig einsatzbereit sein. Daher erwägt die Kommission einen Legislativvorschlag zur Verlängerung der Anwendung von Übergangsvorschriften auf Zollverfahren, die von den zu verschiebenden Systemen abhängen, was das reibungslose Funktionieren der Zollunion in der Zeit zwischen 2020 und 2025 sicherstellen soll.

Dies wird für den Zeitraum nach 2020 vorraussichtlich die Upgrades des Einfuhrkontrollsystems (ICS), das Neue EDV-gestützte Versandverfahren (NCTS) und das Automatisierte Ausfuhrsystem (AES) sowie die Ausfuhrkomponente des Systems der besonderen Verfahren und die Einführung der Zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr (CCI), Nachweis des Unionscharakters (PoUS) und das System für die Verwaltung von Sicherheitsleistungen (GUM) betreffen.

Die Kommission kündigt darüber hinaus an, dass sie weiterhin prüfen wird, ob die Zielsetzungen des UZK erreicht werden oder ob politische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Hinsichtlich der Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte ist die Kommission der Auffassung, diese Befugnisse aktiv und angemessen ausgeübt zu haben, dass aber zugleich diese Befugnisübertragung ausgeweitet werden sollte, damit weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden können, die erforderlich sind, die Zollvorschriften an den technischen und technologischen Fortschritt sowie an die Handelsdynamik anzupassen.

Quelle:

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 22. Januar 2018, COM(2018) 39 final