Bekanntmachung des gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreises für Zigaretten und Feinschnitt des Jahres 2016
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. Januar 2017 den gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitt des Jahres 2016 bekanntgegeben.
Mit Wirkung vom 15. Februar 2017 beträgt der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis 27,3553 Cent pro Stück für Zigaretten und 145,1088 Euro pro Kilogramm für Feinschnitt.
Hinweis: Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis ist für die Berechnung des Mindesttabaksteuersatzes notwendig (siehe § 2 TabStG). Aufgrund der besonderen Ausgestaltung der Tabaksteuer, die u.a. auch einen Steuersatz auf den Kleinverkaufspreis der Tabakware beinhaltet, darf die Tabaksteuer eine bestimmte Steuerhöhe nicht unterschreiten. Für die Festlegung dieses Mindeststeuersatzes wird durch das BMF der sog. gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis des Vorjahres ermittelt und einmal jährlich im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Für Fragen zur Tabaksteuer wenden Sie sich bitte an unseren Zollberater Thomas Peterka.
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