Inkrafttreten weiterer Teile des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
Das Inkrafttreten von Teilen des ansonsten bereits zum 1. Januar 2018 ingetraftgetretenen Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes bedurfte noch der beihilferechtlichen Anzeige bei der Europäischen Kommission.
Diese Anzeige ist zwischenzeitlich erfolgt, sodass auch die Einfügung des § 47a Energiesteuergesetz - Steuerentlastung für den Eigenverbrauch - sowie des § 9c Stromsteuergesetz - Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr - in Kraft treten konnten.
Siehe auch Fachmeldung vom 8. Januar 2018 der Zollkanzlei Peterka und Fachmeldung vom 4. September 2017 der Zollkanzlei Peterka
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