Inkrafttreten weiterer Teile des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

Das Inkrafttreten von Teilen des ansonsten bereits zum 1. Januar 2018 ingetraftgetretenen Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes bedurfte noch der beihilferechtlichen Anzeige bei der Europäischen Kommission.

Diese Anzeige ist zwischenzeitlich erfolgt, sodass auch die Einfügung des § 47a Energiesteuergesetz - Steuerentlastung für den Eigenverbrauch - sowie des § 9c Stromsteuergesetz - Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr - in Kraft treten konnten.

Siehe auch Fachmeldung vom 8. Januar 2018 der Zollkanzlei Peterka und Fachmeldung vom 4. September 2017 der Zollkanzlei Peterka

Quelle:

Bekanntmachung des BMF vom 9. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 3 vom 19. Januar 2018, S. 126